Teilnahmebedingungen

 

1. Die TANZ-Werkstatt ist eine staatlich anerkannte Vorausbildungsschule, in der junge Menschen eine tänzerische und tanzpädagogische Vorausbildung bekommen. Die auszubildenden Praktikanten/-innen bekommen in unserem Hause verantwortungsvolle Aufgaben, wie dem Hospitieren in allen Tanzgruppen, die Übernahme von Unterrichtsvertretung und dem Erstellen, Durchführen und Reflektieren von Lehrproben.

2. Der Vertrag wird für die Dauer von drei Monaten zum Quartal geschlossen. Er verlängert sich jeweils um die gleiche Zeit, wenn nicht 12 Wochen vor Ablauf des Quartals eine schriftliche Kündigung erfolgt.

Die Kündigung ist zu richten an:
Die TANZ-Werkstatt GbR,
Iris Scheding und Natia Schafai
Osterdammer Str. 32, 49401 Damme

Die TANZ-Werkstatt hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Unterrichtsablauf durch Mitglieder, bzw. deren Erziehungsberechtigten massiv gestört wird.

3.Das Monatshonorar wird im Voraus, spätestens bis zum dritten eines Monats, abgebucht.

Die Verpflichtung zur vollen Bezahlung des vereinbarten Honorars besteht auch dann, wenn der Teilnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne wichtigen, zur fristlosen Kündigung berechtigenden Grund vorzeitig ausscheidet.

Die unterrichtsfreien Tage entsprechen den Schulferien in Niedersachsen und entbinden nicht vom Unterrichtshonorar, da dieser Umstand bereits bei der Bemessung der Unterrichtsgebühr berücksichtigt ist. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Wetterextreme, politische Unruhen, Epidemien, Pandemien) oder bei Schulausfällen (z.B. wegen Hitzefrei) behalten wir uns vor, den Unterricht kurzfristig abzusagen. Schließungen aufgrund von höherer Gewalt oder Schulausfällen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Bei längerfristigen Schließungen (d.h. länger als 1 Woche z.B. aufgrund behördlicher Anordnung) wird Online-Training angeboten, welches als vollwertige Unterrichtseinheit ebenso zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.

4.Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

Die Aufsichtspflicht des Unterrichtenden beginnt mit Unterrichtsbeginn und endet mit dem Unterrichtsschluss.

Die TANZ-Werkstatt GbR haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, einschließlich grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

5.Sofern einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Stand 06/2021